Die Vorsorgeuntersuchungen gehören zum Schwerpunkt meiner gynäkologischen Praxis. Als gesetzlich Versicherte haben Sie ab dem 20. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung. Diese umfasst folgende Leistungen:
Ab dem 20. Lebensjahr:
Blutdruckmessung
Abstrich vom Gebärmutterhals zur frühzeitigen Erkennung von Zellveränderungen
Tastuntersuchung des inneren Genitales
Bei kontrollbedürftigen oder krankhaften Befunden des Krebsabstriches werden Sie unverzüglich von mir benachrichtigt und es wird das weitere Vorgehen besprochen.
Ab dem 30. Lebensjahr kommt die Tastuntersuchung der Brustdrüsen und der Lymphknoten der Achselhöhle hinzu.
Ab dem 50. Lebensjahr haben Sie darüber hinaus Anspruch auf eine Tastuntersuchung des Enddarms sowie jährlich auf einen Schnelltest auf verborgendes (okkultes) Blut im Stuhl (ab dem 56. Lebensjahr alle 2 Jahre) oder alternativ alle 10 Jahre eine Darmspiegelung.
Des Weiteren werden seit 2006 die 50- bis 69-jährigen Frauen alle 2 Jahre zu einem Mammographiescreening zur Brustkrebsfrüherkennung eingeladen. Es handelt sich um eine Reihenuntersuchung, bei der eine Mammographie durchgeführt wird. Die Auswertungen werden ausschließlich von dafür besonders qualifizierten Ärzten vorgenommen.
Über den gesetzlichen Rahmen hinaus gibt es weitere Untersuchungen, die die Qualität der Versorgung erheblich verbessern, deren Kosten aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Dazu gehören u.a. Ultraschalluntersuchungen der Brust und des Unterleibs, ein HPV-Abstrich, ein immunologischer Stuhltest vor dem 50. Lebensjahr zur Erkennung von Darmkrebs und ein Dünnschicht-Zytologieabstrich (sog. Thin-Prep). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rubrik Individuelle Leistungen.
Zusätzliche Informationen zum Thema Krebsfrüherkennung erhalten Sie u.a. über die nachstehenden Links:
www.krebshilfe.de/krebs-frueherkennung.html
www.krebsgesellschaft.de/re_frueherkennung_uebersicht,700.html