Die Entwicklung vom Mädchen zur jungen Frau ist auf der einen Seite ganz natürlich und somit gar nicht zu vermeiden, meistens ja auch herbeigesehnt, auf der anderen Seite bringt diese Entwicklung gleichzeitig viele Fragen, Irritationen und Ängste mit sich, was ebenfalls ganz normal ist. Du kannst darüber mit Deinen Eltern, Freundinnen und Freunden sprechen und/oder als vertrauenswürdiger Ansprechpartner/in mit Deinem Frauenarzt bzw. Deiner Frauenärztin.
Der erste Besuch bei der Frauenärztin ist immer etwas Besonderes und Aufregendes und oft mit einem peinlichen Gefühl verbunden. Dabei muss das gar nicht sein.
Was passiert beim ersten Besuch bei der Frauenärztin?
Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Schaffen einer Vertrauensbasis. Dabei findet meistens keine gynäkologische Untersuchung statt, also keine Angst davor. Du kannst mit all Deinen Fragen zu mir kommen, z.B.
oder einfach weil Du die Pille brauchst, wenn Du einen Freund hast.
Du darfst gerne eine Vertrauensperson, sei es ein Elternteil, Schwester, Freundin oder Freund, zu dem Gespräch mitbringen.
Ich werde Dich auch über alle empfohlenen Impfungen informieren. Dazu gehört auch die HPV (Human-Papilloma-Virus)-Impfung. Das ist eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs und wird von allen gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte im Alter zwischen 9 und 17 Jahren, teilweise auch darüber hinaus, übernommen. Sie wird für alle jungen Frauen uneingeschränkt empfohlen.
Was musst Du mitbringen?
Bring bitte Deine Versichertenkarte mit. Wenn Du bereits einen Regelkalender hast, wäre es gut, wenn Du diesen auch dabei hast.
„Erfahren meine Eltern von dem Frauenarztbesuch?“
Ärzte unterliegen grundsätzlich einer strengen Schweigepflicht, die aber nicht ausnahmslos ist.
Wenn Du noch keine 14 Jahre alt bist, muss ich Deinen Eltern dann Auskunft geben, wenn sie danach fragen.
Bist Du 14 oder 15 Jahre alt, so liegt es in meinem Ermessen, ob ich die Eltern zu bestimmten Situationen hinzuziehe. So kann ich auch im Rahmen dieses Ermessensspielraumes Dir die Pille verordnen, ohne die Eltern zu befragen.
Ab einem Alter von 16 Jahren darf ich Deinen Eltern bis auf wenige Ausnahmen ohne Deine Zustimmung keine Auskünfte erteilen.
Weitere interessante Informationen findest Du unter folgenden Links: