(für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen)
Die gesetzliche Schwangerenvorsorge sieht neben Leistungen wie z.B. Schwangerschaftsfeststellung, Rötelntest, Hämoglobinbestimmung und CTG (ab 29. SSW) nur drei Ultraschalluntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien (aus dem Mutterpass ersichtlich) vor und zwar zwischen der 9. und 12. SSW, zwischen der 19. und 22. SSW und zwischen der 29. und 32. SSW.
Ich habe großes Verständnis für den Wunsch vieler Eltern, weitere Untersuchungen durchführen zu lassen. Viele Eltern möchten über die bildliche Dokumentation des Schwangerschaftsverlaufes eine zusätzliche Sicherheit erhalten. Sie möchten – gleichsam mit Sichtkontakt – die Entwicklung des Kindes mitverfolgen oder wünschen die Feststellung des Geschlechts.
Im Rahmen der Schwangerenvorsorge können weitere Ultraschalluntersuchungen auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin durchgeführt werden. Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Bilder werden ausgedruckt und Ihnen mitgegeben.
Darüber hinaus können spezielle Laboruntersuchungen, wie Sie im Nachfolgenden beschrieben werden, sinnvoll sein.
Die Toxoplasmose ist eine durch einen Parasiten (Toxoplasma gondii) hervorgerufene Infektionskrankheit. Die Parasiten werden übertragen durch Kontakt mit Katzen (Katzenkot) oder durch nicht genügend erhitztes Fleisch sowie ungewaschenes Obst, Gemüse oder Salat. Man schätzt, dass jede zweite Frau unter 40 Jahren sich schon einmal infiziert hat. In dem Fall besitzt sie dauerhaften Schutz durch gebildete Antikörper. Erkrankt jedoch eine Frau während der Schwangerschaft, kann das für das ungeborene Kind gefährlich sein.
Der Toxoplasmosetest ist eine Blutuntersuchung, die nur bei Schwangeren mit einem Infektionsverdacht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Ansonsten ist es eine Untersuchung, die privat bezahlt werden muss. Das Blut wird auf eventuell gebildete Antikörper untersucht. Je nach Ergebnis sind weitere Blutuntersuchungen erforderlich.
Etwa 2% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes. Das bedeutet ein erhöhtes Risiko für das Kind in Form von Missbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, Atemnotsyndrom sowie Hirnschädigungen aufgrund von Unterzuckerung.
Ein Blutzuckerbelastungstest eignet sich zur Feststellung eines Gestationsdiabetes. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) empfiehlt einen solchen Test zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche. Damit können frühzeitig ein Schwangerschaftsdiabetes erkannt und rechtzeitig therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden.
Streptokokken der Gruppe B (β-Streptokokken) sind Bakterien, die wie viele andere Bakterien im Körper leben. Etwa 10% bis 40% aller Schwangeren sind davon betroffen. Normalerweise lösen diese Bakterien keine ernsthaften Probleme aus. Das ungeborene Kind besitzt aber keinen Abwehrschutz, es kann daher in seltenen Fällen zu ernsthaften Erkrankungen kommen.
Ich empfehle deshalb zum Ende der Schwangerschaft hin einen β-Streptokokken-Abstrich. Ein positiver Befund wird im Mutterpass eingetragen, so dass man im Kreißsaal weiß, was zu tun ist.