Zusätzliche Leistungen zur Krebsvorsorge

(für gesetzliche krankenversicherte Patientinnen)

 

Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung, wie sie von der Krankenkasse definiert wird, sieht ab dem 20. Lebensjahr eine Blutdruckmessung, einen Krebsabstrich und eine Tastuntersuchung des Unterbauches vor. Ab dem 30. Lebensjahr kommt die Tastuntersuchung der Brustdrüsen und ab dem 50. Lebensjahr die Untersuchung des Enddarms hinzu.

 

Moderne medizinische Erkenntnisse zeigen, dass man mit zusätzlichen Maßnahmen eine Verbesserung der herkömmlichen Früherkennung erreichen kann. Um eine größtmögliche Sicherheit zu erlangen, sind diese Möglichkeiten daher meiner Meinung nach sehr zu empfehlen. Hierzu gehört insbesondere die Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke, die nicht Bestandteil der Früherkennungsuntersuchung bei gesetzlich Krankenversicherten ist. Durch die Ultraschalluntersuchung können sich wertvolle Hinweise in Bezug auf Eierstock- und Gebärmutterkörperkrebs ergeben.

 

Die erweiterte Krebsvorsorge kann über den gesetzlichen Rahmen hinaus folgende Untersuchungen beinhalten:

 

  • Vaginale Ultraschalluntersuchung des inneren Genitales zur Entdeckung von Schleimhautveränderungen der Gebärmutter und von nicht tastbaren Tumoren/Zysten der Gebärmutter, Eileiter und der Eierstöcke
  • Ultraschalluntersuchung der Brust zur Entdeckung von nicht tastbaren Tumoren und Zysten der Brustdrüsen
  • Immunologischer Nachweis von Blut im Stuhl zur Früherkennung von Darmkrebs
  • Untersuchung des Blutes (Blutbild, Blutsenkung, Zucker, Fette, Cholesterin, Nieren- und Leberwerte)
  • Hormonanalysen zur Untersuchung, ob eine Schwangerschaft möglich ist, ob die Wechseljahre eingetreten sind oder ob ein sonstiger Hormonmangel vorliegt
  • HIV-Test
  • HPV-Abstrich (HPV = Humanes Papilloma-Virus) zur Abschätzung des Risikos einer möglichen späteren Gebärmutterhalskrebserkrankung
  • Thin-Prep-Test (Dünnschichtzytologie) zur Früherkennung von Krebsvorstufen des Gebärmutterhalskrebses

 

Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten wird Ihnen selbstverständlich im persönlichen Gespräch vorab bekannt gegeben.

 

Welche Leistungen für Sie sinnvoll sein können, muss sich aus einem persönlichen Beratungsgespräch ergeben.