Eine Schwangerschaft ist immer etwas ganz Besonderes im Leben einer Frau bzw. eines Paares. Die Zeit bis zur Geburt des Kindes ist voller Vorfreude, aber natürlich auch verbunden mit Zweifeln und Ängsten, ob alles gut geht, das Kind sich normal entwickelt und wie die Zeit nach der Geburt wird. Es gibt viele Fragen zu Verhaltensweisen, Ernährung, Sexualität mit dem Partner u.v.m. Ich kenne diese Situation sehr gut, ich bin selber Mutter von zwei Kindern und habe dieselben Erfahrungen gemacht.
Mir ist es wichtig, dass Sie mit all Ihren Fragen zu mir kommen können und diese selbstverständlich beantwortet bekommen. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen einen genauen Katalog von Untersuchungen vor, die während einer Schwangerschaft notwendig und sinnvoll sind.
Nach Feststellung der Schwangerschaft finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) monatliche Kontrollen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten sehen die Richtlinien zweiwöchige Kontrollen vor. Bei Risikoschwangerschaften bzw. entsprechender medizinischer Indikation können natürlich häufigere Kontrollen angezeigt sein. Bei einer Überschreitung des errechneten Geburtstermins erfolgen die Kontrollen alle 2 Tage.
Zur Mutterschaftsvorsorge gehören bestimmte Laboruntersuchungen (Bestimmung der Blutgruppe, Antikörper-Status, Röteln-Test, Untersuchung auf HIV (freiwillig!), Hepatitis und Chlamydien) und Ultraschalluntersuchungen in jedem Drittel der Schwangerschaft (zw. 9. und 12. SSW, zw. 19. und 22. SSW, zw. 29. und 32. SSW). Daneben wird bei jeder Kontrolluntersuchung das Gewicht bestimmt, der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht.
Ab der 29. SSW können die Herztöne des Kindes mit einem CTG aufgezeichnet werden.
Sofern es medizinisch angezeigt ist, können zusätzliche Untersuchungen wie ein „Organscreening“ – das bedeutet eine Ultraschalluntersuchung des Fötus um die 20. SSW in einer spezialisierten Praxis – oder auch in seltenen Fällen eine Fruchtwasseruntersuchung erforderlich sein.
Neben diesen Leistungen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, gibt es weitere Leistungen, die nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien sind, Ihrem Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit und enger Begleitung der Entwicklung Ihres Kindes aber entsprechen. Ich empfehle Ihnen diese Zusatzleistungen als sog. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), wobei Sie die Kosten für diese Leistungen privat übernehmen müssen. Weitere Informationen stehen für Sie in unter der Rubrik Individuelle Leistungen bereit
Rund um das Thema Schwangerschaft können Sie sich auch informieren über die nachstehenden Links:
www.familienplanung.de/schwangerschaft
www.frauenaerzte-im-netz.de/de_schwangerschaft-und-geburt_47.html